Donnerstag, 25 Februar 2021 11:30

Digitalprämie Berlin: Eine Investition in die Zukunft

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Selbstständige und kleine oder mittelständische Unternehmen, die ihren Firmensitz in Berlin haben, können von der Digitalprämie Berlin für ihr Unternehmen profitieren. Bei der sogenannten Digitalprämie Berlin geht es um die Förderung von Digitalisierungsvorhaben, die notwendig werden.

So sind Projekte förderungswürdig, die Prozesse im Unternehmen digitalisieren sollen, zu einer IT-Sicherheit führen oder beratungsbedürftig sind. Alle digitalen Transformationen in dem genannten Umfang werden mit einem Zuschuss von bis zu 17.000 Euro unterstützt. Seit dem 02. November 2020 ist es möglich, unter www.digitalpraemie-berlin.de einen Antrag auf die Digitalprämie Berlin zu stellen.

Erhältliche Zuschüsse für Digitalisierungsprojekte

Die Bezuschussung von Digitalisierungsvorhaben teilt sich grob in zwei Gruppen: Digitalprämie Basic und Plus. In der ersten Gruppe können Soloselbstständige
bis zu 7.000 Euro als Zuschuss für ihre Digitalisierungsprojekte erhalten, wie auch kleine und mittelständische Unternehmen, die bis zu 10 Beschäftigte haben. In der zweiten Gruppe wird ein Zuschuss von bis zu 17.000 Euro vergeben an kleine und mittelständische Unternehmen, die 11 bis 249 Beschäftigte haben. Dabei sind unterschiedliche Digitalisierungsvorhaben zuschusswürdig, wie beispielsweise die digitale Transformation, eine Verbesserung der IT-Sicherheit und auch die digitale Qualifizierung oder Beratung.

Erforderlich für eine Antragsberechtigung ist, dass sich die Betriebsstätte in Berlin befindet und das Unternehmen vor dem 31.12.2019 gegründet wurde. Bei Freiberuflern und Soloselbstständigen muss aus der aktuellen Tätigkeit ein Mindestjahreseinkommen von 26.000 Euro erzielt worden sein.

Förderungsfähige Vorhaben im Detail

Kleinste, kleine und mittelständige Unternehmen im Berlin sollen mit dem Finanzierungszuschuss gefördert werden, wenn externe Sachausgaben anstehen. Hierbei dürfen die beabsichtigten Sachausgaben allerdings nur den digitalen Bereich betreffen. Zu diesen Ausgaben gehören Kosten infolge der Optimierung digitaler Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse, Kassensysteme, Warenwirtschaftssysteme, Arbeitszeiterfassung, Lohn-buchhaltung, Datensicherung und Betriebsstättenabsicherung. Weiterhin wird mit dem Zuschuss die Anschaffung eines CAM-Systems, die Verbesserung der IT-Sicherheit, betriebsbezogene Internet-of-things-Plattformen, die Zertifizierung von IT-Systemen und die Möglichkeit der digitalen Beratung und auch Qualifizierung gefördert. Ist eine Weiterbildungsmaßnahme beabsichtigt, muss der betreffende Anbieter eine Zertifizierung nach der ISO 27001 oder eine Akkreditierung nach AZAV 18, wahlweise eine Autorisierung durch das Bundesförderprogramm "go-digital" vorlegen können. Die Anbieter der IT-Beratung müssen die Standards des BSI IT-Grundschutzes anerkennen. Dabei darf der maximal abzurechnende Tagessatz der Beratung nicht über 1.000 Euro liegen.

Anforderungen an den Zuschusserhalt

Der Erhalt des Zuschusses wird davon abhängig gemacht, dass die Anschaffungen für die digitalen Projekte direkt im Geschäftsbetrieb genutzt werden. Nach Abschluss des kompletten Vorhabens müssen sämtliche Anschaffungen für mindestens zwei Jahre in der Betriebsstätte bleiben. Die Prämie wird pro Unternehmen nur einmalig gewährt. Allerdings können bis zu zehn Vorhaben mit nur einem Antrag gefördert werden. Gewährt wird der Zuschuss als Zahlung auf ein Bankkonto in Deutschland, wobei der Antragssteller zwingend Kontoinhaber sein muss. Bis zum 31.03.2021 können noch Anträge online auf den Zuschuss gestellt werden. Dabei wurde die Antragsstellung im sogenannten Windhundverfahren ausgelobt. Nach dem Windhundprinzip gibt es einen Höchstsatz von generellen Zuschussmöglichkeiten. Aus diesem Grund der Begrenzung können Anträge nur so lange bearbeitet und positiv beschieden werden, bis die Ressourcen hierzu aufgebraucht sind. Für die Bearbeitung nach dem Windhundverfahren ist das Eingangsdatum des jeweiligen Antrags die Grundlage.